Wörterbuch
Folgendes Wörterbuch erläutert die wesentlichen Begriffe des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitswesens. Gerne nehmen wir weitere Begriffe in dieses Wörterbuch auf.
Fundraising
Unter Fundraising vesteht man die Beschaffung finanzieller Ressourcen, von Sachwerten und ehrenamtlicher Mitarbeit, die zur Verwirklichung am Gemeinwohl orientierter Zwecke dienen (nach Nicole Fabisch, Fundraising, 2002).
Gemeinnützigkeit
Was gemeinnützig ist, wird durch die Abgabenordnung (AO) bestimmt. Entsprechend § 52 AO verfolgt eine Organisation gemeinnützige Zwecke, wenn sie die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Dies geschieht in der Jugend- und Altenhilfe, im öffentlichen Gesundheitswesens, in der Bildung und Erziehung, in der Kunst und Kultur sowie in der Religion und Entwicklungshilfe.
Neben diesen gemeinnützigen Zwecken gibt es mildtätige und kirchliche Zwecke, die als steuerbegünstigt anerkannt sind (siehe § 53f. AO).
Mäzen
Die Bezeichnung Mäzen geht auf den Römer Gaius Maecenas (70 - 8 v. Chr.) zurück, der Dichter wie Vergil und Horaz selbstlos förderte.
Ein Mäzen unterstützt dementsprechend gemeinnützige Anliegen oder Personen bei der Umsetzung eines Vorhabens, ohne eine adäquate Gegenleistung zu erwarten.
Nonprofit-Organisation
Entsprechend einer Definition des Sozialwissenschaftlers Helmut K. Anheier (1999) zeichnen sich Nonprofit-Organisation durch folgende Merkmale aus: Sie sind formell strukturiert, organisatorisch unabhängig vom Staat, nicht gewinnorientiert, eigenständig verwaltet, kein Zwangsverband und zu einem gewissen Grad von freiwilligen Leistungen getragen.
Spende
Unter einer Spende versteht man eine freiwillige Leistung in Form von Geld, Sachmitteln oder Zeit ohne dass dafür eine marktgängige adäquate Gegenleistung erstellt wird. Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, können für Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Diese wirken sich steuermindernd für die Spender aus. Die begünstigten Organisationen müssen die Spenden in der Regel zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke aufwenden.
Sponsoring
Das Sponsoring ist im Unterschied zur Spende mit einer marktadäquate materielle oder immaterielle Gegenleistung (z. B. Werbung) für den Sponsor verbunden. Damit ist es ein Geschäft auf Gegenseitigkeit und fällt für die gemeinnützige Organisation in den Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Stiftung
Als Stiftung bezeichnet man die Übertragung von Vermögenswerten auf eine mit eigener Satzung ausgestattete Körperschaft. Die Satzung bindet die Stiftungsverwalter dauerhaft an den Stiftungszweck bezüglich der Erhaltung und der Verwendung des Vermögens und seiner Erträge. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Im Unterschied zu einem Verein und einer GmbH hat eine Stiftung weder Mitglieder noch Gesellschafter.
Zeitnahe Mittelverwendung
Eine zeitnahe Mittelverwendung ist entsprechend § 55 Abs. 5 AO gegeben, wenn die Mittel spätestens im auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr für die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Zustiftung
Unter einer Zustiftung versteht man eine finanzielle Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung. Im Unterschied zu einer Spende unterliegt die Zustiftung nicht der zeitnahen Mittelverwendung.




